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Bruststraffung und Brustverkleinerung

Häufig gestellte Fragen

In welchem Alter ist eine Verkleinerung/Straffung durchzuführen?
Eine Brustverkleinerung bzw. Straffung sollte erst nach abgeschlossenem Körperwachstum durchgeführt werden. Grundsätzlich sollte jede ästhetische Veränderung diesen Ausmaßes erst nach Erreichen der Volljährigkeit erfolgen (Ausnahmen: Korrektur abstehender Ohren, Nasenkorrektur in bestimmten Fällen, Brustverkleinerung aus medizinischer Notwendigkeit). Eine medizinische Notwendigkeit liegt dann vor, wenn die minderjährige Patientin Rückenprobleme hat oder beispielsweise nicht mehr am Sportunterricht teilnehmen kann. Bei sofortigem Kinderwunsch sollte mit dem Eingriff bis zum Absetzen des Stillens gewartet werden.

Zahlt die Krankenkasse die Operation?
Bei einer Brustverkleinerung aus medizinischen Gründen können die Kosten nach vorheriger Absprache mit den Krankenkassen erstattet werden. Wenn es sich jedoch um eine rein ästhetische Maßnahme handelt, müssen die Kosten selber getragen werden.

Ab wann darf ich wieder arbeiten?
Kleinere körperliche Aktivitäten können bereits nach 8 Tagen durchgeführt werden, die volle Arbeitsfähigkeit wird in der Regel nach 2-3 Wochen erreicht. Schwere körperliche Arbeiten sowie Tragen und Heben sind in den ersten Wochen zu vermeiden.

Sind die Narben zu sehen?
Zunächst werden die Narben sichtbar sein. Im Laufe der Zeit sollten sie immer mehr verschwinden, bis sie kaum vom Betrachter bemerkt werden können.

Wie kann ich mich optimal auf die Operation vorbereiten?
1. mental: Stichwortkatalog mit Ihren Fragen zur Beratung mitbringen
2. körperlich: Rauchen einstellen, Alkoholgenuß einschränken, die Durchblutung mit kalten Duschen fördern.

Wird die Operation in Vollnarkose durchgeführt?
In den meisten Fällen. Dies hängt jedoch von der genauen Indikation und Operationsplanung ab. Diese Frage wird im persönlichen Beratungsgespräch behandelt und ist individuell unter Hinzuziehung des Anästhesisten zu klären.

Kann ich nach der Operation noch Stillen?
In der Regel ja. Die Erhaltung der Stillfähigkeit wird vom Operateur angestrebt.

Habe ich nach der OP noch Empfindungsfähigkeit?
Ja, es sei denn, es treten besondere Umstände auf, die der operierende Arzt in jedem Fall vor der Operation mit Ihnen besprechen wird.

Kann ich nach der Operation in Urlaub fahren?
Prinzipiell ist eine Erholungspause sehr förderlich für den Heilungsprozeß. Wenn Sie die Absicht haben, nach der OP zu verreisen, sollten Sie dies unbedingt dem Arzt mitteilen, damit eine weitere Versorgung der frischen Nähte gewährleistet ist und der richtige Zeitpunkt bestimmt wird. Sie sollten keinesfalls die Gefahr einer Infektion unterschätzen!

Kann ich von der Operation zurücktreten?
Sie können jederzeit von dem Eingriff zurücktreten und wir raten Ihnen auch zum Rücktritt, wenn bei Ihnen Zweifel aufgekommen sind. Sie sollten allerdings beachten, dass unsere Operationstermine über lange Zeiträume geplant werden und uns deshalb bei kurzfristigen Absagen Kosten entstehen. Wir möchten an dieser Stelle um Ihr Verständnis für diese Maßnahme bitten. Jede kurzfristig abgesagte OP verursacht enorme Kosten, die sich letztendlich auf den Preis einer jeden Operation niederschlagen müssen und dadurch auch Ihre Kosten steigern.

Kann ich meine Brust auch weiterhin auf Krebs überprüfen lassen?
Ja. In der Regel wird vor dem Eingriff und einige Monate später eine Mammographie durchgeführt, wobei sich die Brust genauso gut untersuchen lässt wie bei nicht operierten Frauen.