Bruststraffung und Brustverkleinerung
Häufig gestellte Fragen
In welchem Alter ist eine Verkleinerung/Straffung durchzuführen?
Eine Brustverkleinerung bzw. Straffung sollte erst nach abgeschlossenem
Körperwachstum durchgeführt werden. Grundsätzlich sollte jede
ästhetische Veränderung diesen Ausmaßes erst nach Erreichen der
Volljährigkeit erfolgen (Ausnahmen: Korrektur abstehender Ohren,
Nasenkorrektur in bestimmten Fällen, Brustverkleinerung aus
medizinischer Notwendigkeit). Eine medizinische Notwendigkeit liegt dann
vor, wenn die minderjährige Patientin Rückenprobleme hat oder
beispielsweise nicht mehr am Sportunterricht teilnehmen kann. Bei
sofortigem Kinderwunsch sollte mit dem Eingriff bis zum Absetzen des
Stillens gewartet werden.
Zahlt die Krankenkasse die Operation?
Bei einer Brustverkleinerung aus medizinischen Gründen können die Kosten
nach vorheriger Absprache mit den Krankenkassen erstattet werden. Wenn
es sich jedoch um eine rein ästhetische Maßnahme handelt, müssen die
Kosten selber getragen werden.
Ab wann darf ich wieder arbeiten?
Kleinere körperliche Aktivitäten können bereits nach 8 Tagen
durchgeführt werden, die volle Arbeitsfähigkeit wird in der Regel nach
2-3 Wochen erreicht. Schwere körperliche Arbeiten sowie Tragen und Heben
sind in den ersten Wochen zu vermeiden.
Sind die Narben zu sehen?
Zunächst werden die Narben sichtbar sein. Im Laufe der Zeit sollten sie
immer mehr verschwinden, bis sie kaum vom Betrachter bemerkt werden
können.
Wie kann ich mich optimal auf die Operation vorbereiten?
1. mental: Stichwortkatalog mit Ihren Fragen zur Beratung mitbringen
2. körperlich: Rauchen einstellen, Alkoholgenuß einschränken, die
Durchblutung mit kalten Duschen fördern.
Wird die Operation in Vollnarkose durchgeführt?
In den meisten Fällen. Dies hängt jedoch von der genauen Indikation und
Operationsplanung ab. Diese Frage wird im persönlichen Beratungsgespräch
behandelt und ist individuell unter Hinzuziehung des Anästhesisten zu
klären.
Kann ich nach der Operation noch Stillen?
In der Regel ja. Die Erhaltung der Stillfähigkeit wird vom Operateur
angestrebt.
Habe ich nach der OP noch Empfindungsfähigkeit?
Ja, es sei denn, es treten besondere Umstände auf, die der operierende
Arzt in jedem Fall vor der Operation mit Ihnen besprechen wird.
Kann ich nach der Operation in Urlaub fahren?
Prinzipiell ist eine Erholungspause sehr förderlich für den
Heilungsprozeß. Wenn Sie die Absicht haben, nach der OP zu verreisen,
sollten Sie dies unbedingt dem Arzt mitteilen, damit eine weitere
Versorgung der frischen Nähte gewährleistet ist und der richtige
Zeitpunkt bestimmt wird. Sie sollten keinesfalls die Gefahr einer
Infektion unterschätzen!
Kann ich von der Operation zurücktreten?
Sie können jederzeit von dem Eingriff zurücktreten und wir raten Ihnen
auch zum Rücktritt, wenn bei Ihnen Zweifel aufgekommen sind. Sie sollten
allerdings beachten, dass unsere Operationstermine über lange Zeiträume
geplant werden und uns deshalb bei kurzfristigen Absagen Kosten
entstehen. Wir möchten an dieser Stelle um Ihr Verständnis für diese
Maßnahme bitten. Jede kurzfristig abgesagte OP verursacht enorme Kosten,
die sich letztendlich auf den Preis einer jeden Operation niederschlagen
müssen und dadurch auch Ihre Kosten steigern.
Kann ich meine Brust auch weiterhin auf Krebs überprüfen lassen?
Ja. In der Regel wird vor dem Eingriff und einige Monate später eine
Mammographie durchgeführt, wobei sich die Brust genauso gut untersuchen
lässt wie bei nicht operierten Frauen.






