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Krankenkasse

Eine Brustverkleinerung kann unter gewissen Umständen von der Krankenkasse übernommen werden. Handelt es sich bei der Brustverkleinerung jedoch ausschließlich um einen kosmetischen Eingriff, so ist eine Kostenübernahme ausgeschlossen. Während früher die Krankenkassen einen Großteil der Brustverkleinerungen übernommen haben, führten die Einsparungen im Gesundheitswesen auch hier zu Einschränkungen. Ob eine Brustverkleinerung nun von der Krankenkasse getragen wird, hängt davon ab, ob eine Erkrankung oder Fehlbildung vorliegt. Erforderlich ist dafür ein deutliches Missverhältnis zwischen Körperstatur und Brustgröße. Bevor die Krankenkasse für die Kosten einer Brustverkleinerung aufkommt, erstellt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse ein Gutachten. Es ist somit zu empfehlen, zunächst Kontakt zur eigenen Krankenkasse zu suchen und die Kostenübernahme für die konkrete Brustverkleinerung zu besprechen. Selbstverständlich informieren wir Sie auch im unverbindlichen Beratungsgespräch in einem der Clinic im Centrum-Standorte über die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.