Krankenkasse
Die Krankenkasse kommt für die Kosten oder einen Teil dieser bei einer Nasenkorrektur nur auf, wenn die Nasenkorrektur medizinisch notwendig ist. Erfolgt die Nasenkorrektur jedoch ausschließlich aus kosmetischen Gründen, so wird eine Beteiligung der Krankenkasse nicht erfolgen. Um bereits im Voraus sicherzugehen, dass Ihre Krankenkasse für die Nasenkorrektur aufkommt, empfiehlt es sich, von einem unabhängigen Arzt die medizinische Notwendigkeit der Nasenkorrektur feststellen zu lassen. Sodann sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden und sich eine Zusage zur Kostenbeteiligung an Ihrer Krankenkasse schriftlich ausstellen lassen. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch in einem der Clinic im Centrum-Standorte beraten Sie unsere Fachärzte für Plastische Chirurgie selbstverständlich auch gern über die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei Ihrer Nasenkorrektur. Wenden Sie sich dazu an unsere freundlichen Teams vor Ort und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch über die Nasenkorrektur, im Rahmen dessen Sie auch über eine mögliche Beteiligung Ihrer Krankenkasse reden werden.






