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Nasenkorrektur

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Nasenkorrektur schmerzhaft?
Die allermeisten Patienten haben nach einer Nasenkorrektur keine oder nur sehr geringe Schmerzen. Sie empfinden eher ein schwellungsbedingtes Spannungsgefühl, vergleichbar einem Sonnenbrand der Gesichtshaut. Allerdings werden Schmerzen von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich empfunden und postoperative Schmerzen sind zudem vom Befund und der durchgeführten Operation abhängig. Sollten einmal postoperativ Schmerzen auftreten, so sind diese durch Schmerzmedikamente beherrschbar.

Ist das Entfernen der Nasentamponaden oder der Nasenschienen schmerzhaft?
Bei Verwendung handelsüblicher Nasentamponaden lassen sich Verklebungen und Schmerzen bei der Tamponadenentfernung nicht immer vermeiden. Wir verwenden daher eine spezielle Tamponaden-Technik und spezielle Tamponaden-Materialien. Diese werden z.B. zur Abdeckung von Verbrennungswunden eingesetzt, da sie nicht mit dem Gewebe verkleben. Die Entfernung der Nasentamponaden ist daher völlig schmerzlos möglich. Ähnliches gilt für die inneren Nasenscheidewandschienen. Sie sind flexibel und klappen bei der Entfernung zusammen, sodass dies ebenfalls schmerzlos möglich ist. Die äußere Nasenschiene wird sehr vorsichtig gewechselt bzw. entfernt, sodass Sie sich diesbezüglich ebenfalls keine Sorgen machen müssen.

Ab welchem Lebensalter kann oder sollte man frühestens eine Nasenkorrektur durchführen?
Eine geplante Nasenkorrektur sollte erst nach ausreichendem Körperwachstum, also in der Regel bei Frauen ca. ab dem 15./16. Lebensjahr und bei Männern ab dem 16./17. Lebensjahr durchgeführt werden. Für eine planbare Nasenkorrektur sollte der OP-Zeitpunkt so gewählt werden, dass das Gesichts- und Nasenwachstum weitestgehend abgeschlossen ist bzw. der pubertäre Wachstumsschub bereits stattgefunden hat, da andernfalls Wachstumsstörungen resultieren können, die häufig die Notwendigkeit weiterer Operationen nach sich ziehen.
In bestimmten Fällen, z.B. bei schweren Verletzungen oder bei ausgeprägter, anderweitig nicht behandelbarer Nasenatmungsbehinderung kann es dennoch sinnvoll oder sogar notwendig sein, früher als o.g. zu operieren. Ein versierter Operateur kann dabei die Wachstumszonen der Nase entsprechend schonen, sodass auch solche Operationen möglich sind. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass eine solche Operation primär nur der Besserung der akuten Symptomatik dient und ggf. nach Abschluss des Nasenwachstums weitere Operationen durchgeführt werden müssen.

Wird die Operation in Vollnarkose oder mit örtlicher Betäubung durchgeführt?
Grundsätzlich lassen sich in der modernen Plastischen Chirurgie sehr viele Eingriffe in örtlicher Betäubung oder in "Dämmerschlaf-Narkose" (tiefe Sedierung ohne Intubation) durchführen. Auch wir bevorzugen solche Betäubungsverfahren, wenn es möglich und sinnvoll erscheint und auch unsere Patienten von ihren Vorteilen überzeugt sind. Kleinere Nasenoperationen oder auch kleine Nachkorrekturen lassen sich häufig auf diese Weise gut durchführen.
Klassische Nasenkorrekturen werden in der Regel jedoch in Vollnarkose durchgeführt. Dies hat viele Gründe. Ein ganz wesentliches Argument für eine OP in Vollnarkose ist, dass während Nasenoperationen Blut oder Nasensekrete in den Rachen und von dort in die Atemwege gelangen können. Dies kann für die Patienten nicht nur unangenehm, sondern durch Aspiration und Luftnot oder durch den Entzündungsreiz für die Atemwege auch gefährlich sein. In der Regel raten wir daher zur Nasenkorrektur in Vollnarkose, bei der die Atemwege durch die Intubation sicher geschützt sind. Die Narkosen werden von unseren sehr erfahrenen Fachärzten für Anästhesie und mit modernen Verfahren durchgeführt.

Erfordert die Operation eine ambulante oder stationäre Behandlung?
Ganz allgemein ist nach einer Nasenkorrektur bei unkompliziertem Verlauf kein langer (kostenintensiver), stationärer Krankenhausaufenthalt erforderlich, sofern die häusliche Situation und Betreuung des Patienten und weitere ambulante Kontrollen und Behandlungen gewährleistet sind.
Nach Nasenoperationen kann es jedoch zu Sekretfluss in den Rachen und von dort in die Atemwege kommen. Diese Situation ist für einen frisch operierten Patienten unangenehm und könnte auch gefährlich werden. Wir behalten unsere Patienten zu ihrer eigenen Sicherheit nach Nasenkorrekturen daher am OP-Tag und in der folgenden Nacht zur Überwachung stationär in unserer Clinic. Danach führen wir die weitere Behandlung je nach Erfordernis ambulant durch und vereinbaren dazu individuell entsprechende Termine.

Wie lange nach einer Nasenkorrektur ist man wieder "gesellschaftsfähig"?
Nach Nasenkorrekturen können in unterschiedlichem Ausmaß Schwellungen und Blutergüsse der Nase und der Gesichtsweichteile auftreten, die die "Gesellschaftsfähigkeit" beeinträchtigen können. Die Ausprägung der Schwellungen ist nicht immer vorhersehbar und zudem individuell sehr verschieden. Außerdem muss nach der Operation in der Regel zwei Wochen lang eine äußere Nasenschiene, in bestimmten Fällen darüber hinaus noch ein Tapeverband für eine weitere Woche, getragen werden. Nach der Schienen- bzw. Verband-Entfernung benötigt die Haut meist 1-2 Tage, bis sie sich wieder beruhigt hat. Im Normalfall sind die Patienten also nach ca. 2-3 Wochen wieder gesellschaftsfähig. Wichtig ist jedoch, dass bis zur endgültigen Abheilung nach Nasenoperationen noch viele Monate vergehen, weshalb unbedingt einige Verhaltensregeln, z.B. bezüglich Sport und Sonnenbaden etc., zu beachten sind (siehe ‚Verhalten nach der Operation’).

Ab wann kann ich nach der Operation meine Brille wieder tragen?
Nach Nasenkorrekturen vergehen bis zur endgültigen Abheilung viele Monate. In den ersten Wochen ist die Nase zwar schon fest, könnte durch den permanenten Druck einer Brille jedoch noch nachteilig beeinträchtigt werden. Wir raten daher, möglichst lange auf das Tragen einer Brille (auch Sonnenbrille) zu verzichten. Sie sollten unbedingt zumindest in den ersten 8 Wochen nach der Operation keine Brille, sondern z.B. Kontaktlinsen tragen und die Brille danach unbedingt vom Augenoptiker an die neue Nase anpassen lassen (siehe ‚Verhalten nach der Operation’).

Sind äußerlich Narben zu sehen?
Bei Nasenkorrekturen werden die meisten Schnitte im Inneren der Nase angelegt. Narben sind daher äußerlich nicht zu sehen. Wie im Abschnitt ‚OP-Technik’ ausgeführt, kann es in bestimmten Fällen notwendig sein, äußere Schnitte in möglichst wenig auffallenden Regionen des Gesichtes anzulegen. Bei sorgfältiger Planung und Technik sind selbst diese Narben praktisch nicht zu sehen und nicht auffallend (siehe ‚Operationstechnik’).
Davon unabhängig muss sich grundsätzlich jeder Patient darüber im Klaren sein, dass die individuelle Wundheilung und Narbenbildung auch bei optimaler OP-Technik letztlich nicht vorhersehbar ist. Beispielsweise können auch Narbenkontrakturen, überschießende, dicke oder breite Narben oder sog. Keloide auftreten.

Zahlt die Krankenkasse die Operation ganz oder teilweise?
Die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen tragen nur die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung durch Vertragsärzte und in Höhe der vereinbarten Sätze. Rein ästhetische Behandlungen oder ästhetische Anteile von Behandlungen werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Auch besteht keine Verpflichtung zur Übernahme von Behandlungskosten in einer Privatclinic, die nicht zu den Vertragspartnern der Krankenkasse gehört. Dennoch übernehmen Krankenkassen und Versicherungen auf Anfrage nicht selten zumindest Teile der Kosten für eine Behandlung in unserer Clinic. Dazu ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse unbedingt eine schriftliche Zusage der zuständigen Krankenkasse oder Versicherung einzuholen. Zunächst einmal muss die medizinische Indikation für die Operation oder für Teile der Operation geprüft werden. Wenn eine solche vorliegt, sollte dies durch einen unabhängigen Arzt, z.B. Hals-Nasen-Ohren-Arzt, schriftlich bestätigt werden, z.B. durch Überweisung, Einweisung oder eine ärztlichen Bericht mit Diagnose und Bestätigung der medizinischen Indikation zur Operation. Damit kann eine entsprechende Kostenübernahmezusage schriftlich bei der Krankenkasse beantragt werden. Auf Verlangen der Krankenkasse kann eine Untersuchung und Überprüfung durch den Medizinischen Dienst veranlasst werden. Wie üblich müssen Sie als Patient die Kosten in unserer Clinic zunächst in voller Höhe selbst tragen. Sie können sich diese dann entsprechend der Zusage von Ihrer Versicherung erstatten lassen.

Wie kann ich mich optimal auf die Operation vorbereiten?
Eine Nasenkorrektur ist ein Wahleingriff und sollte so geplant und vorbereitet werden, dass die Voraussetzungen möglichst optimal sind. Eine Aufstellung der Punkte die Sie vor, während und nach der Behandlung im Interesse Ihrer Sicherheit und eines erfolgreichen Ablaufs unbedingt beachten sollten, finden Sie unter ‚Vorbereitung / Nachbehandlung’.

Was ist möglich und was nicht?
Durch die Weiterentwicklung und Verfeinerung der Technik können in der modernen Nasenchirurgie viele Nasendeformitäten behandelt werden. So können sowohl funktionelle Störungen, die auf anatomischen Veränderungen beruhen, behoben, als auch ästhetische Wünsche erfüllt werden. In jedem Fall aber ist und bleibt die Nasenkorrektur eine höchst individuelle Operation, bei der immer nur von der jeweiligen, individuellen Nase ausgegangen und diese nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten verändert werden kann. Dem grundsätzlich chirurgisch Machbaren sind dabei z.B. durch den Ausgangsbefund (Fehlbildungen, Unfallfolgen, vorausgegangene Operationen, etc.) mit entsprechender Anatomie und Pathologie und die Gesetze der Wundheilung Grenzen gesetzt. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie Ihre Wünsche und die Möglichkeiten und Grenzen in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Operateur genau besprechen. Die Möglichkeit dazu haben Sie, indem Sie einen Termin zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch in unserer Clinic vereinbaren.

Wie hoch ist das Risiko?
Die Risiken und Komplikationsmöglichkeiten können je nach Art und Ausdehnung der Nasenoperation höchst unterschiedlich sein und können daher nur im Einzelfall abgeschätzt werden. Nähere Angaben finden Sie unter ‚Risiken und mögliche Komplikationen’. Gerade diese Fragen sollten Sie jedoch unbedingt in einem vertrauensvollen, persönlichen Gespräch mit einem erfahrenen Operateur klären. Die Möglichkeit dazu haben Sie, indem Sie einen Termin zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch in unserer Clinic vereinbaren.

Kann ich von einer bereits vereinbarten Operation zurücktreten oder diese verschieben?
Selbstverständlich können Sie jederzeit von einer vereinbarten Operation zurücktreten! Insbesondere, wenn Sie sich in Ihrer Entscheidung unsicher sind oder noch wichtige Fragen haben, raten wir Ihnen sogar dazu, die Operation nicht durchführen zu lassen und diese Dinge zunächst zu klären. Sollte Ihr Gesundheitszustand ein unnötiges Sicherheitsrisiko darstellen, müssen Sie sogar bis zur Besserung von einer solchen Wahloperation Abstand nehmen. Aus organisatorischen Gründen und mit Rücksicht auf andere Patienten bitten wir Sie, uns rechtzeitig zu informieren, wenn Sie einen vereinbarten Termin verschieben oder nicht wahrnehmen wollen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir andernfalls eine Bereitstellungsgebühr einbehalten.