Nasenkorrektur
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Nasenkorrektur schmerzhaft?
Die allermeisten Patienten haben nach einer Nasenkorrektur keine oder
nur sehr geringe Schmerzen. Sie empfinden eher ein schwellungsbedingtes
Spannungsgefühl, vergleichbar einem Sonnenbrand der Gesichtshaut.
Allerdings werden Schmerzen von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich
empfunden und postoperative Schmerzen sind zudem vom Befund und der
durchgeführten Operation abhängig. Sollten einmal postoperativ Schmerzen
auftreten, so sind diese durch Schmerzmedikamente beherrschbar.
Ist das Entfernen der Nasentamponaden oder der Nasenschienen
schmerzhaft?
Bei Verwendung handelsüblicher Nasentamponaden lassen sich Verklebungen
und Schmerzen bei der Tamponadenentfernung nicht immer vermeiden. Wir
verwenden daher eine spezielle Tamponaden-Technik und spezielle
Tamponaden-Materialien. Diese werden z.B. zur Abdeckung von
Verbrennungswunden eingesetzt, da sie nicht mit dem Gewebe verkleben.
Die Entfernung der Nasentamponaden ist daher völlig schmerzlos möglich.
Ähnliches gilt für die inneren Nasenscheidewandschienen. Sie sind
flexibel und klappen bei der Entfernung zusammen, sodass dies ebenfalls
schmerzlos möglich ist. Die äußere Nasenschiene wird sehr vorsichtig
gewechselt bzw. entfernt, sodass Sie sich diesbezüglich ebenfalls keine
Sorgen machen müssen.
Ab welchem Lebensalter kann oder sollte man frühestens eine
Nasenkorrektur durchführen?
Eine geplante Nasenkorrektur sollte erst nach ausreichendem
Körperwachstum, also in der Regel bei Frauen ca. ab dem 15./16.
Lebensjahr und bei Männern ab dem 16./17. Lebensjahr durchgeführt
werden. Für eine planbare Nasenkorrektur sollte der OP-Zeitpunkt so
gewählt werden, dass das Gesichts- und Nasenwachstum weitestgehend
abgeschlossen ist bzw. der pubertäre Wachstumsschub bereits
stattgefunden hat, da andernfalls Wachstumsstörungen resultieren können,
die häufig die Notwendigkeit weiterer Operationen nach sich ziehen.
In bestimmten Fällen, z.B. bei schweren Verletzungen oder bei
ausgeprägter, anderweitig nicht behandelbarer Nasenatmungsbehinderung
kann es dennoch sinnvoll oder sogar notwendig sein, früher als o.g. zu
operieren. Ein versierter Operateur kann dabei die Wachstumszonen der
Nase entsprechend schonen, sodass auch solche Operationen möglich sind.
Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass eine solche Operation
primär nur der Besserung der akuten Symptomatik dient und ggf. nach
Abschluss des Nasenwachstums weitere Operationen durchgeführt werden
müssen.
Wird die Operation in Vollnarkose oder mit örtlicher Betäubung
durchgeführt?
Grundsätzlich lassen sich in der modernen Plastischen Chirurgie sehr
viele Eingriffe in örtlicher Betäubung oder in "Dämmerschlaf-Narkose"
(tiefe Sedierung ohne Intubation) durchführen. Auch wir bevorzugen
solche Betäubungsverfahren, wenn es möglich und sinnvoll erscheint und
auch unsere Patienten von ihren Vorteilen überzeugt sind. Kleinere
Nasenoperationen oder auch kleine Nachkorrekturen lassen sich häufig auf
diese Weise gut durchführen.
Klassische Nasenkorrekturen werden in der Regel jedoch in Vollnarkose
durchgeführt. Dies hat viele Gründe. Ein ganz wesentliches Argument für
eine OP in Vollnarkose ist, dass während Nasenoperationen Blut oder
Nasensekrete in den Rachen und von dort in die Atemwege gelangen können.
Dies kann für die Patienten nicht nur unangenehm, sondern durch
Aspiration und Luftnot oder durch den Entzündungsreiz für die Atemwege
auch gefährlich sein. In der Regel raten wir daher zur Nasenkorrektur in
Vollnarkose, bei der die Atemwege durch die Intubation sicher geschützt
sind. Die Narkosen werden von unseren sehr erfahrenen Fachärzten für
Anästhesie und mit modernen Verfahren durchgeführt.
Erfordert die Operation eine ambulante oder stationäre
Behandlung?
Ganz allgemein ist nach einer Nasenkorrektur bei unkompliziertem Verlauf
kein langer (kostenintensiver), stationärer Krankenhausaufenthalt
erforderlich, sofern die häusliche Situation und Betreuung des Patienten
und weitere ambulante Kontrollen und Behandlungen gewährleistet sind.
Nach Nasenoperationen kann es jedoch zu Sekretfluss in den Rachen und
von dort in die Atemwege kommen. Diese Situation ist für einen frisch
operierten Patienten unangenehm und könnte auch gefährlich werden. Wir
behalten unsere Patienten zu ihrer eigenen Sicherheit nach
Nasenkorrekturen daher am OP-Tag und in der folgenden Nacht zur
Überwachung stationär in unserer Clinic. Danach führen wir die weitere
Behandlung je nach Erfordernis ambulant durch und vereinbaren dazu
individuell entsprechende Termine.
Wie lange nach einer Nasenkorrektur ist man wieder
"gesellschaftsfähig"?
Nach Nasenkorrekturen können in unterschiedlichem Ausmaß Schwellungen
und Blutergüsse der Nase und der Gesichtsweichteile auftreten, die die
"Gesellschaftsfähigkeit" beeinträchtigen können. Die Ausprägung der
Schwellungen ist nicht immer vorhersehbar und zudem individuell sehr
verschieden. Außerdem muss nach der Operation in der Regel zwei Wochen
lang eine äußere Nasenschiene, in bestimmten Fällen darüber hinaus noch
ein Tapeverband für eine weitere Woche, getragen werden. Nach der
Schienen- bzw. Verband-Entfernung benötigt die Haut meist 1-2 Tage, bis
sie sich wieder beruhigt hat. Im Normalfall sind die Patienten also nach
ca. 2-3 Wochen wieder gesellschaftsfähig. Wichtig ist jedoch, dass bis
zur endgültigen Abheilung nach Nasenoperationen noch viele Monate
vergehen, weshalb unbedingt einige Verhaltensregeln, z.B. bezüglich
Sport und Sonnenbaden etc., zu beachten sind (siehe ‚Verhalten nach der
Operation’).
Ab wann kann ich nach der Operation meine Brille wieder tragen?
Nach Nasenkorrekturen vergehen bis zur endgültigen Abheilung viele
Monate. In den ersten Wochen ist die Nase zwar schon fest, könnte durch
den permanenten Druck einer Brille jedoch noch nachteilig beeinträchtigt
werden. Wir raten daher, möglichst lange auf das Tragen einer Brille
(auch Sonnenbrille) zu verzichten. Sie sollten unbedingt zumindest in
den ersten 8 Wochen nach der Operation keine Brille, sondern z.B.
Kontaktlinsen tragen und die Brille danach unbedingt vom Augenoptiker an
die neue Nase anpassen lassen (siehe ‚Verhalten nach der Operation’).
Sind äußerlich Narben zu sehen?
Bei Nasenkorrekturen werden die meisten Schnitte im Inneren der Nase
angelegt. Narben sind daher äußerlich nicht zu sehen. Wie im Abschnitt
‚OP-Technik’ ausgeführt, kann es in bestimmten Fällen notwendig sein,
äußere Schnitte in möglichst wenig auffallenden Regionen des Gesichtes
anzulegen. Bei sorgfältiger Planung und Technik sind selbst diese Narben
praktisch nicht zu sehen und nicht auffallend (siehe
‚Operationstechnik’).
Davon unabhängig muss sich grundsätzlich jeder Patient darüber im Klaren
sein, dass die individuelle Wundheilung und Narbenbildung auch bei
optimaler OP-Technik letztlich nicht vorhersehbar ist. Beispielsweise
können auch Narbenkontrakturen, überschießende, dicke oder breite Narben
oder sog. Keloide auftreten.
Zahlt die Krankenkasse die Operation ganz oder teilweise?
Die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen tragen nur die Kosten für
eine medizinisch notwendige Behandlung durch Vertragsärzte und in Höhe
der vereinbarten Sätze. Rein ästhetische Behandlungen oder ästhetische
Anteile von Behandlungen werden von den Krankenkassen nicht übernommen.
Auch besteht keine Verpflichtung zur Übernahme von Behandlungskosten in
einer Privatclinic, die nicht zu den Vertragspartnern der Krankenkasse
gehört. Dennoch übernehmen Krankenkassen und Versicherungen auf Anfrage
nicht selten zumindest Teile der Kosten für eine Behandlung in unserer
Clinic. Dazu ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse unbedingt eine
schriftliche Zusage der zuständigen Krankenkasse oder Versicherung
einzuholen. Zunächst einmal muss die medizinische Indikation für die
Operation oder für Teile der Operation geprüft werden. Wenn eine solche
vorliegt, sollte dies durch einen unabhängigen Arzt, z.B.
Hals-Nasen-Ohren-Arzt, schriftlich bestätigt werden, z.B. durch
Überweisung, Einweisung oder eine ärztlichen Bericht mit Diagnose und
Bestätigung der medizinischen Indikation zur Operation. Damit kann eine
entsprechende Kostenübernahmezusage schriftlich bei der Krankenkasse
beantragt werden. Auf Verlangen der Krankenkasse kann eine Untersuchung
und Überprüfung durch den Medizinischen Dienst veranlasst werden. Wie
üblich müssen Sie als Patient die Kosten in unserer Clinic zunächst in
voller Höhe selbst tragen. Sie können sich diese dann entsprechend der
Zusage von Ihrer Versicherung erstatten lassen.
Wie kann ich mich optimal auf die Operation vorbereiten?
Eine Nasenkorrektur ist ein Wahleingriff und sollte so geplant und
vorbereitet werden, dass die Voraussetzungen möglichst optimal sind.
Eine Aufstellung der Punkte die Sie vor, während und nach der Behandlung
im Interesse Ihrer Sicherheit und eines erfolgreichen Ablaufs unbedingt
beachten sollten, finden Sie unter ‚Vorbereitung / Nachbehandlung’.
Was ist möglich und was nicht?
Durch die Weiterentwicklung und Verfeinerung der Technik können in der
modernen Nasenchirurgie viele Nasendeformitäten behandelt werden. So
können sowohl funktionelle Störungen, die auf anatomischen Veränderungen
beruhen, behoben, als auch ästhetische Wünsche erfüllt werden. In jedem
Fall aber ist und bleibt die Nasenkorrektur eine höchst individuelle
Operation, bei der immer nur von der jeweiligen, individuellen Nase
ausgegangen und diese nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten verändert werden
kann. Dem grundsätzlich chirurgisch Machbaren sind dabei z.B. durch den
Ausgangsbefund (Fehlbildungen, Unfallfolgen, vorausgegangene
Operationen, etc.) mit entsprechender Anatomie und Pathologie und die
Gesetze der Wundheilung Grenzen gesetzt. Deshalb ist es so wichtig, dass
Sie Ihre Wünsche und die Möglichkeiten und Grenzen in einem persönlichen
Gespräch mit Ihrem Operateur genau besprechen. Die Möglichkeit dazu
haben Sie, indem Sie einen Termin zu einem unverbindlichen
Beratungsgespräch in unserer Clinic vereinbaren.
Wie hoch ist das Risiko?
Die Risiken und Komplikationsmöglichkeiten können je nach Art und
Ausdehnung der Nasenoperation höchst unterschiedlich sein und können
daher nur im Einzelfall abgeschätzt werden. Nähere Angaben finden Sie
unter ‚Risiken und mögliche Komplikationen’. Gerade diese Fragen sollten
Sie jedoch unbedingt in einem vertrauensvollen, persönlichen Gespräch
mit einem erfahrenen Operateur klären. Die Möglichkeit dazu haben Sie,
indem Sie einen Termin zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch in
unserer Clinic vereinbaren.
Kann ich von einer bereits vereinbarten Operation zurücktreten oder
diese verschieben?
Selbstverständlich können Sie jederzeit von einer vereinbarten Operation
zurücktreten! Insbesondere, wenn Sie sich in Ihrer Entscheidung unsicher
sind oder noch wichtige Fragen haben, raten wir Ihnen sogar dazu, die
Operation nicht durchführen zu lassen und diese Dinge zunächst zu
klären. Sollte Ihr Gesundheitszustand ein unnötiges Sicherheitsrisiko
darstellen, müssen Sie sogar bis zur Besserung von einer solchen
Wahloperation Abstand nehmen. Aus organisatorischen Gründen und mit
Rücksicht auf andere Patienten bitten wir Sie, uns rechtzeitig zu
informieren, wenn Sie einen vereinbarten Termin verschieben oder nicht
wahrnehmen wollen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir andernfalls
eine Bereitstellungsgebühr einbehalten.






